Verträgliche Lösung
Bei der Wirtschaftsmediation handelt es sich vornehmlich um Auseinandersetzungen im ökonomischen Rechtsbereich. Klassische Anwendungsfelder sind Streitigkeiten zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn, oder innerhalb einer Unternehmung, zum Beispiel Probleme bei Nachfolgeregelungen, zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden und Streit um Arbeitsverhältnisse. Zur Wirtschaftsmediation zählen auch Konflikte zwischen Behörden und Privaten, aber auch nachbarschaftliche Querelen, mietrechtliche Probleme usw.
Dazu ein Fallbeispiel
Eine Unternehmung benötigt eine neue EDV-Anwendung für ihr Kerngeschäft. Mit einem Anbieter vereinbart die Unternehmungsleitung einen Festpreis für die Software, wobei ein Teil der Standardanwendung auf die Bedürfnisse der Unternehmung angepasst werden muss. Nun hat sich der Lieferant aber bezüglich des Aufwands dieser Anpassung beträchtlich verschätzt. Die schmerzliche Folge: die Lieferung verzögert sich um über ein halbes Jahr. Zudem droht der Lieferant, seine Arbeit einzustellen, falls die vereinbarten Zahlungstermine nicht fristgerecht eingehalten werden. Ein Riesenstreit ist somit vorprogrammiert.
Lieber Miteinander statt gegeineinander
In unserem Fallbeispiel ist die Rechtslage nicht eindeutig. Einerseits stellt der Lieferant Anspruch auf Zahlungen. Andererseits fordert die auftraggebende Unternehmung eine Konventionalstrafe. Hinzu kommt, dass der Lieferant während des Projekts in Konkursgefahr gerät. Besser für alle: beide Parteien entscheiden sich für eine Mediation. In diesem Verfahren erarbeiten sie in kurzer Zeit eine für alle Seiten befriedigende Lösung. Gut für beide: die Partner bleiben Partner. Das Beispiel zeigt, dass die Wirtschaftsmediation viele effektive Möglichkeiten auf einmal bietet. Nämlich wertvolle geschäftliche Zusammenarbeit trotz auftretender Konflikte aufrechtzuerhalten. Manchmal sogar zu verbessern oder, wenn nötig – auch konstruktiv zu beenden.
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