Problemfeld Schulmediation. Ein Spektrum für viele Fälle.

Generell beinhaltet der Begriff «Schulmediation» eine Vielzahl von Bereichen. Wobei primär zwischen Akut- und Präventivschulmediation unterschieden wird. Akutmediationen werden als Intervention in offenen Konflikten nachgefragt, während die präventive Schulmediation in Richtung Schulkultur und Kommunikationsschulung wirkt. Zusätzlich lassen sich beim Schulbetrieb diverse Konfliktfelder mit den unterschiedlichsten Parteien auffächern: Konflikte zwischen SchülerInnen, SchülerInnen und Eltern, Lehrkräften und SchülerInnen, Klassen und Lehrkräften, SchülerInnen und Schulleitung, Schulleitung und Lehrkräften, Lehrkräften und Lehrkräften. Oder Konflikte mit den übergeordneten behördlichen Stellen wie der Schulkommission und der Bildungsdirektion. Im Bereich der Berufsbildung gehört zudem das Lehrgeschäft oft zu den Konfliktparteien. Es ist typisch für die Schulmediation, dass in der Regel viele Parteien unterschiedlicher Stufen beteiligt sind. Das setzt voraus, entsprechend den Konfliktfeldern beziehungsweise den beteiligten Personen, dass der Mediationsauftrag seriös abgeklärt und genau definiert wird. Wie die Erfahrung zeigt, sollte der Kreis der beteiligten Personen bereits vorab im Hinblick auf die Regelungsgegenstände abgesprochen werden.

Ein Beispiel aus der Praxis

In einer mittelgrossen schweizerischen Schulgemeinde (Teilautonome Volksschule TAV) kommt es zum Eklat zwischen einem Lehrer der 4. Primarklasse und der Schulleiterin. Das Verhältnis zwischen den beiden war schon von Anbeginn gespannt. Die Schulleiterin ist jedoch unentschlossen in ihren Gedanken. Einerseits ist sie sich der massiven Konsequenz für den Lehrer im Falle einer Kündigung bewusst. Andererseits stehen den Vorwürfen entgegen, dass der Lehrer im Kollegium und von vielen ehemaligen SchülerInnen sehr geschätzt wird. Allerdings sieht sie sich aufgrund vermehrter mündlicher wie schriftlicher Kritik seitens der Eltern der jetzigen Klasse gezwungen, einen Antrag zwecks Kündigung der Lehrperson an die Schulpflege zu stellen. Ein Entlassungsverfahren, das formell über die Schulpflege läuft. Die für diesen Fall einberufene Sitzung der Schulpflege ergibt, vorab ein Mediationsverfahren zu veranlassen. Begründung: Es liegen keine stichhaltigen Ereignisse vor, die eine unmittelbare Entlassung rechtfertigen würden.

An dieser Sitzung nehmen teil: eine Vertretung der Schulpflege, die Schulleiterin, der Lehrer sowie ein gemischtgeschlechtliches Mediatorenteam. Die erste Sitzung findet in einem Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung statt. Nach drei Stunden ergibt sich Klarheit über Missverständnisse und vorliegende Handlungszwänge der Schulleiterin, die sich aufgrund der äusseren Vorwürfe stark unter Druck gesetzt sah. Bei der Mediationssitzung stellt sich zudem heraus, dass vor allem eine Person bei den externen Anschuldigungen federführend ist. Um die Vorwürfe zu prüfen, wird eine eigens organisierte Aussprache zwischen dieser Person, der Schulleiterin und der Lehrkraft vereinbart. Eine Aussprache, die durch einen Mediator geleitet wird. Auch wird vereinbart, dass die Schulleiterin den Lehrer unverzüglich informieren und mit ihm ein Gespräch führen würde, falls weitere externe Vorwürfe an sie gelangen sollten.

Offenheit hilft der Klärung

Vorteil der Mediation ist, dass schon die erste Sitzung einen deutlichen Spannungsabbau ergibt. Es entsteht ein offenes Gesprächsklima, insbesondere durch die klaren organisatorischen und zeitlich abgesteckten Vereinbarungen. Die Lehrkraft erfährt durch diese Vorgehensweise die Möglichkeit, die Situation durch seine Mitarbeit in einem zukunftsorientierten Rahmen zu klären.